Vorschriften - Was ist erlaubt und was ist verboten?

 

 

E-Scooter fahren: Auf dem Radweg ist dies erlaubt, der Bürgersteig darf hingegen nicht genutzt werden.

Nicht wenige Menschen nehmen E-Scooter nur als eine Art Spielzeug wahr, dabei unterscheiden sich die Elektrokleinstfahrzeuge doch erheblich von den Spielgeräten, die mit Muskelkraft angetrieben werden. Daher schreibt der Gesetzgeber für die Verwendung der E-Scooter zahlreiche Regeln vor, deren Missachtung Bußgelder nach sich zieht.

So dürfen Sie zum Beispiel mit einem E-Scooter den Bürgersteig nicht nutzen und auch in vielen Fußgängerzonen sind diese tabu. Stattdessen sind Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstreifen für diese Gefährte freigegeben. Sind diese nicht vorhanden, muss auf die Straße ausgewichen werden. Dabei ist gemäß den E-Scooter-Verkehrsregeln grundsätzlich möglichst weit recht zu fahren und ein Fahrtrichtungswechsel mithilfe von Handzeichen zu signalisieren.

Zudem ist es untersagt, auf dem E-Scooter zu zweit zu fahren. Denn eine Personenbeförderung ist generell verboten. Sind Sie als Gruppe auf mehreren elektrischen Tretrollern unterwegs, müssen Sie zudem hintereinander fahren. Dies soll eine Behinderung der restlichen Verkehrsteilnehmer verhindern.

 

Regeln für E-Scooter

Damit nicht genutzte E-Scooter nicht überall im Weg rumliegen, gibt es auch Vorschriften zum Parken. Diese orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben für Fahrräder, weshalb das Anschließen auf Gehwegen erlaubt ist. Allerdings müssen Sie gewährleisten, dass weder Fußgänger noch Rollstuhlfahrer behindert werden, wenn Sie Ihren E-Scooter abstellen.

Die E-Scooter-Regeln sehen keine eigene Promillegrenze vor, stattdessen gelten die gleichen Vorgaben wie für Autofahrer. Die Promillegrenze liegt somit bei 0,5. Darüber hinaus gilt für Verkehrsteilnehmer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der Probezeit ein generelles Alkoholverbot.

 

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org