Fahrassistenz-Systeme
Fahrassistenzsysteme dienen dem zusätzlichen Schutz im Straßenverkehr – für den Fahrer selbst, aber auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Es gibt bereits verschiedene Assistenzsysteme für das Auto, die bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs nun auch
zur Pflicht werden.
Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Fahrassistenzsysteme für Autos sollen den Fahrer entlasten und schützen.
Einige Assistenzsysteme in Fahrzeugen sind schon seit Jahren Pflicht und müssen daher vom Hersteller standardmäßig verbaut werden (z.B. Antiblockiersystem, Gurtwarnsystem). Im Juli 2024 wird die gesetzliche Verpflichtung zu Fahrassistenzsystemen ausgeweitet. Davon sind jedoch nur Fahrzeuge betroffen, die ab diesem Zeitpunkt erstmals zugelassen werden.
Schon früher zugelassene Fahrzeuge müssen also nicht nachgerüstet werden.
Was sind Assistenzsysteme fürs Auto?
Das Auto ist schon heute längst nicht mehr nur ein Gefährt auf vier Rädern. Tatsächlich wird das Auto immer mehr zum Wohnzimmer, gemütlich, mit immer mehr Technik, die zum Teil auch deutlich vom Blick auf das Wesentliche - dem Straßenverkehr - ablenkt.
Allerdings gibt es auch ein Reihe von Chips und Sensoren, die im Auto vor allem dem zusätzlichen Fahrkomfortund vor allem der Sicherheit dienen.
Verpflichtende Assistenzsysteme ab Juli 2024 - was bedeutet das genau?
Ab dem 07. Juli 2024 sind die zuvor beschriebenen Assistenzsysteme für Kraftfahrzeuge Pflicht. Dies gilt damit für alle Fahrzeuge, die nach dem 06. Juli 2024 ihre Typzulassung erhalten haben. Also gilt für Neufahrzeuge älterer Typen diese Pflicht noch nicht. Sie müssen die Fahrassistenzsysteme daher auch nicht zwingend enthalten.
Welche Assistenzsysteme kommen neu hinzu?
>> Nahezu jede Fahrbahn ist mit einer Spuren- und Straßenbegrenzung ausgestattet. Der Spurhalteassistent hilft dem Fahrer dabei, innerhalb der vorgegebenen Spur zu bleiben und zeigt über ein Warnsignal an, wenn das Fahrzeug über die Spur hinausfährt.
>> Ähnlich wie eine Black Box beim Flugzeug speichert auch der Unfalldatenspeicher alle relevanten Informationen zu Unfallhergängen.
>> Die Geschwindigkeitsassistenz im Auto informiert den Fahrer darüber, welche Geschwindigkeit auf der aktuellen Fahrstrecke zulässig ist. In Kombination mit der Verkehrszeichenerkennung in Echtzeit gibt das Assistenzsystem präzise Informationen über Geschwindigkeitsbegrenzungen.
>> In den Bereichen des Fahrzeugs, in denen im Falle eines Unfalls mit Radfahrern und Fußgängern häufig ein Kopfaufprall stattfindet – beispielsweise an der Fahrzeugfront und der Windschutzscheibe – muss fortan ein Kopfaufprallschutz integriert werden, den es in verschärften Crashtests nachzuweisen gilt.
>> Die Müdigkeitserkennung, bei einigen Herstellern auch als Aufmerksamkeitsüberwachung bezeichnet, kontrolliert dauerhaft die Wachsamkeit des Fahrers. Sobald Ablenkung oder Ermüdung festgestellt wird, rät das Fahrassistenzsystem zu einer Pause. Zusätzlich können vibrierende Alarmsysteme mit der Müdigkeitserkennung verbunden sein, die Alarm schlagen, wenn es beispielsweise zu Sekundenschlaf kommt.
>> Der Notbremsassistent soll einen bevorstehenden Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern oder Gegenständen frühzeitig erkennen, um so den Fahrer zum Bremsen aufzufordern. Sofern der Fahrer nicht reagiert, bremst das Fahrassistenz-System das Auto auch eigenständig.
>> Dieses Bremslicht soll anderen Verkehrsteilnehmern einen abrupten Bremsvorgang signalisieren, um so Auffahrunfälle zu verhindern. Künftig müssen Rückleuchten am Auto bei einer Vollbremsung ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h gut erkennbar aufleuchten.
>> Wer mit dem Fahrzeug rückwärtsfährt, wird über den Rückfahrassistent gewarnt, wenn sich ungeschützte Verkehrsteilnehmer hinter dem Auto befinden – sowohl andere Fahrzeuge als auch Fußgänger oder Radfahrer betreffend.
>> Verpflichtend ist nun ebenfalls die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, über die ein Kontrollgerät zur Alkoholmessung angeschlossen werden kann.
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