Balkonkraftwerk
Mit dem Solarpaket I wurde die Obergrenze der Wechselrichterleistung von bis dahin 600 Watt auf 800 Watt angehoben. Wenn dein Balkonkraftwerk noch auf 600 Watt gedrosselt ist, kannst du die Leistung also auf 800 Watt einstellen. Solltest du noch einen älteren, rückwärts drehenden Stromzähler haben, kannst du ihn übergangsweise weiter nutzen – bis der Netzbetreiber ihn austauscht.
Wer mit seinem ersten Balkonkraftwerk zufrieden ist, kommt vielleicht irgendwann auf die Idee, die bestehende Anlage zu erweitern. Denn mehr Balkonkraftwerke bedeuten schließlich auch mehr selbst erzeugten Strom, oder? Ganz so leicht ist die Rechnung leider nicht. Denn in Deutschland ist die Wattzahl, die in das Stromnetz eingespeist werden darf, reglementiert – und indirekt auch die Zahl der Balkonkraftwerke in einem Haushalt.
Also was ist legal?
Die beiden wichtigsten Regelungen stehen im Energiewirtschaftsgesetz und dem Regelwerk des Verbands der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V. (VDE). Danach gilt, dass
- Balkonkraftwerke pro Stromzähler nicht mehr als 800 Watt erzeugen dürfen
- alternativ mehrere Balkonkraftwerke mit insgesamt 800 Watt
und
- alternativ mehrere Balkonkraftwerke mit insgesamt 800 Watt
- nur ein Balkonkraftwerk pro Stromkreis angeschlossen werden darf.
Ein Balkonkraftwerk besteht üblicherweise aus ein oder zwei Solarmodulen und einem Wechselrichter, mit dem die erzeugte elektrische Energie umgewandelt und in das Stromnetz eingespeist wird. Diese Wechselrichter dürfen aktuell nicht mehr als 800 Watt ins Stromnetz einspeisen – das regelt die Norm VDE-AR-N 4105.
Merke: Sofern du über mehrere Stromzähler verfügst, kannst du theoretisch auch mehrere Balkonkraftwerke á 800 Watt betreiben. Hast du nur einen Zähler und möchtest trotzdem mehrere Anlagen betreiben, musst du die Anlagen wie eine große Photovoltaikanlage durch eine Elektrofachkraft anschließen und anmelden lassen.
Warum mehrere Balkonkraftwerke betreiben?
Es macht durchaus Sinn, mehrere Balkonkraftwerke zu betreiben. Denn je mehr Solarmodule angeschlossen sind, desto höher fallen die Energieerträge über den Tag verteilt und auch bei schlechteren Lichtverhältnissen, wie etwa im Herbst oder Winter aus.
Ebenfalls lohnen sich zwei Balkonkraftwerke, wenn du über einen Ost-West-Balkon oder eine ähnliche Fläche verfügst. Denn dann kannst du das verfügbare Sonnenlicht optimal nutzen. Voraussetzung hierfür ist ein auf das Balkonkraftwerk optimierte Verbrauchsverhalten. Wer zum Beispiel tagsüber, wenn die Sonnenerträge am höchsten sind, kaum zuhause ist und den Strom nicht speichert, speist den ungenutzten Strom ins öffentliche Netz. D. h. man profitiert selbst nicht von den höheren Erträgen, trägt aber dafür einen Teil zur Energiewende bei.
Anmeldung erforderlich
Der Einbau einer Solaranlage – auch eines Balkonkraftwerkes muss beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Die Anmeldung kann entweder durch den Anlagenbetreiber selbst oder von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden. Dazu ist es erforderlich, dass du dir im Online-Portal des Marktstammdatenregisters ein Benutzerkonto erstellst und die Daten deiner Mini-PV-Anlage dort angibst.
Anmeldung unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR
Erklärvideo: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRHilfe/subpages/regCheckSolar.html
Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur werden alle Daten zur Energie-Erzeugung und dem Energie-Verbrauch gesammelt, verwaltet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Das dient unter anderem der Transparenz auf dem Energiemarkt und der Unterstützung von Netzbetreibern in puncto Netzplanung und Netzsicherheit. Dafür benötigt die Bundesnetzagentur alle Energieerzeuger, also auch Balkonkraftwerke.
Der Netzbetreiber ist für die Errichtung, den Ausbau und die Instandhaltung des Stromnetzes einer Region zuständig. Er kümmert sich darüber hinaus um die Sicherheit des Stromnetzes (Abschaltung Strom im Baustellenfall) und eine ausgeglichene Strombereitstellung. Dazu benötigt er auch die Werte der privaten Erzeuger.
Auch im Versicherungsfall kann ein nicht angemeldetes Balkonkraftwerk für ein böses Erwachen sorgen. Sollte durch eine nicht angemeldete Mini-Solaranlage ein Schaden wie ein Brand durch einen Defekt in der Elektrik entstehen, kann es sein, dass die Haftpflichtversicherung den Schaden gar nicht oder nur zum Teil abdeckt. Für die Gebäudeversicherung gilt im Schadensfall dasselbe. In beiden Fällen käme euch die Nichtanmeldung teuer zu stehen. Allgemein gibt es in puncto Versicherungen bei Balkonkraftwerken ein paar Dinge zu beachten.
Falls eine Abschaltung der Anlage notwendig ist:
- Zunächst die Module abdecken, damit kein weiterer Strom erzeugt wird
- Wechselstromseite abschalten
- Gleichstromseite trennen
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