Was ist eigentlich Cannabis und was bedeutet das neue Gesetz für Besitz und Konsum ?
Cannabis ist der lateinische Name für Hanf.
Hanf (Cannabis) zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde.
Die einzelnen Bestandteile der Pflanze (Fasern, Samen, Blätter, Blüten) werden vereinfacht ebenfalls als Hanf bezeichnet. Aus diesen Pflanzenteilen können, je nach verwendeter Art der Gattung, verschiedene Produkte hergestellt werden. (Wikipedia)
Neben Seilen, Speiseöl und Dämmstoffen wird aus Hanf Haschisch (gepresstes Harz) und Marihuana
(aus getrockneten weiblichen Blüten) hergestellt. Beides sind Rauschmittel.
Die wichtigste und stärkste psychoaktive Substanz in Cannabis ist die chemische Substanz Tetrahydrocannabinol (THC).
Cannabis hat neben den von Konsumenten gewünschten Rauscheffekten, wie einer veränderten Wahrnehmung oder Euphorie, gegebenenfalls negative Auswirkungen auf das Nervensystem und die Psyche. Das Abhängigkeitsrisiko von Cannabis ist komplex und je nach Mensch unterschiedlich.
Es besteht die Möglichkeit einer Toleranzentwicklung, dass heißt, der Konsument braucht mehr Cannabis für dieselbe Wirkung. Es kommt auch zu einem Entzugssyndrom bei Cannabisentzug.
Insbesondere der Konsum in jüngeren Jahren birgt ein hohes Risiko für langfristige Schäden.
Der Konsum von Cannabis war juristisch bislang schon nicht verboten, der Kauf und Besitz schon
Das kling zunächst unlogisch. Wenn der offensichtliche Konsument kein Rauschmittel dabei hatte, war ein Besitz oder Kauf aber nicht beweisbar.
Seit dem 01.04.2024 ist der Anbau, Kauf und Besitz zum Eigenkonsum erlaubt unter besonderen Voraussetzungen.
In der Wohnung (nicht aber z.B. in der Kleingartenlaube!) sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person (ab 18 Jahre) erlaubt. Überschreitungen der erlaubten Mengen um bis zu 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Aber: Geerntet werden darf nur zum Eigenkonsum und nicht zur Weitergabe an andere. Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist also verboten. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Cannabis kann man durch Mitgliedschaft in einem Cannabisclub legal erhalten. Man kann die Droge nicht von einem anderen Clubmitglied bekommen, weil Weitergabe und Verkauf an Jugendliche und an Erwachsene weiterhin verboten sind. Dealen bleibt strafbar, für alle.
Die Einfuhr ist weiter nicht erlaubt. Das einzige, was laut Zoll erlaubt ist: die Einfuhr von Cannabissamen aus der EU zum Anbau für den Eigenkonsum oder für Anbauvereine.
Wenn die Clubs ab dem 1. Juli offiziell ihre Arbeit aufnehmen, dürfen sie Samen oder Stecklinge zum Selbstkostenpreis auch an volljährige Nicht-Mitglieder für deren Eigenanbau verkaufen.
Anders als ursprünglich geplant, wird es in Deutschland zunächst keine Geschäfte geben, die Cannabis verkaufen. Auch Kekse und Süßigkeiten mit Cannabis-Extrakten sollen weiterhin verboten bleiben, ebenso wie Kuchen, Cookies oder Öle mit Cannabis und die Vermischung mit Tabak, Alkohol oder anderen Aromen.
In der Wohnung und draußen ist Kiffen (also Rauchen von Cannabis) grundsätzlich erlaubt. Gastwirte dürfen im Zweifelsfall entscheiden, ob sie das Kiffen auf ihrer Terrasse oder im Biergarten gestatten.
Im Beisein von Minderjährigen ist das Kiffen verboten sowie in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kindergärten, Spielplätzen, öffentlichen Sportstätten und in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr. Auch in den Cannabisclubs und in ihrer Nähe darf nicht gekifft werden.
Für den Konsum von Cannabis gilt im Straßenverkehr ein Grenzwert (ähnlich wie bei Alkohol) für den Wirkstoff THC. Bisher war es gänzlich verboten, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Nun drohen in der Regel 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot für den, der mit 3,5 Nanogramm THC oder mehr unterwegs ist.
Gleichzeitig Alkohol im Blut zu haben, verstößt in jedem Fall gegen das Gesetz.
Das Gesetz ist veröffentlicht unter www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/VO.html?nn=55638
Im ZDF wurde dazu ein interessanter und kurzweiliger Bericht veröffentlicht.
Dr. Mai Thi Nguyen-Kim (Doktor der Chemie) moderiert das Thema:
www.funk.net/channel/mailab-996/cannabis-wissenschaftlich-geprueft-1689985
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