Bauen, werkeln, selber machen

Egal, ob wir planen umzubauen, neu zu bauen oder sonst wie selbst Hand anzulegen. Unser Zuhause ist uns viel wert. Es soll uns gefallen, schließlich verbringen wir viel Zeit darin. Wir wollen uns sicher und behaglich fühlen.

Nicht zuletzt der Kostenfaktor spielt jedoch eine mehr oder weniger große Rolle. Wer sparen will, macht selbst.

Bei größeren Projekten überlegen wir, welche Eigenleistungen möglich sind, um den Fachwerker und das eigene Portemonnaie zu entlasten.

Aber Vorsicht. Nicht alles, was geht, ist sinnvoll.

Ein Fachhandwerker muss für seine Arbeit Gewährleistung bieten. Also bei Mängeln Abhilfe schaffen bis hin zur vollständigen Erneuerung.

Aus der Entscheidung, etwas selbst zu machen, resultieren Konsequenzen der Gewährleistung ab, nicht nur der eigentlich selbst geleisteten Arbeit. Oft hängen davon weitere - auch vom Fachhandwerker erledigte - Gewerke ab. Und damit auch deren Gewährleistung.

Sowohl die mängelfreie Ausführung als auch die Einhaltung zeitlicher Abläufe können davon betroffen sein.

Deshalb gilt es, in jedem Fall alle Eigenleistungen eng mit dem Bauträger/Fachbetrieb abzustimmen!

Beispiel: Fensterbänke selbst setzen, bedeutet die Versiegelung des Mauerwerkes anzutasten. Feuchtigkeitsschäden an diesen Stellen wird der Fachwerker womöglich später als seine "Fehlleistung" abstreiten.

Auch Gutachter und Versicherungen sind durchaus interessiert, bei Haftungsfragen genau hinzuschauen und Versicherungsleistungen zu versagen, wenn in der Sache / Arbeit Mängel festgestellt werden.

Beispiel: Fliesen verlegen - fehlende  oder nicht ausreichende Dehnungsfugen oder mangelhafte Verklebung der Fliesen.

Der Mangel ist auch nach langer Zeit noch feststellbar.

 

WICHTIG:

Werden bei Eigenleistung Bekannte oder Freunde mit eingebunden (Bauhelfer),

-  sind diese zwar theoretisch zur Gewährleistung verpflichtet, die aber nur sehr eingeschränkt gerichtlich erstritten werden kann. (Gilt erst recht für Schwarzarbeit) Die Beweispflicht liegt beim Bauherrn.

- sind sie nicht zwangsläufig gesetzlich unfallversichert sein.

Dazu ist es zwingend notwendig, dass sie durch den Bauherrn bei der BG Bau innerhalb einer Woche nach Beginn der Bauarbeiten angemeldet werden. Ansonsten sind sie bei einem Unfall eben nicht gesetzlich unfallversichert. Unabhängig davon übrigens, ob der Freund bezahlt wird oder nicht.

Und wie so oft: Wenn es ernst wird, endet die Freundschaft.

Ergebnis

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Und es soll zum Schluss nicht teurer werden, als es bei "meisterlicher Facharbeit" gewesen wäre

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